Gibt es Richtlinien der BPtK zum KI-Einsatz?
Ja. Die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) hat eine Praxisinformation zum Einsatz administrativer KI in psychotherapeutischen Praxen veröffentlicht.
KI-Systeme können danach zur Unterstützung administrativer Aufgaben, etwa der Dokumentation, eingesetzt werden, wenn Datenschutz, Schweigepflicht und fachliche Verantwortung gewahrt bleiben.
Für Cloud-Software, die Gesundheitsdaten verarbeitet, verweist die BPtK auf die Anforderungen nach § 393 SGB V, insbesondere auf ein aktuelles BSI C5-Testat des Cloud-Dienstes bzw. Software-Anbieters.
VIA ist dafür ausgelegt: VIA ist vollständig BSI C5 Typ 2-testiert, nach ISO 27001:2022 zertifiziert und erstellt nur Arbeitsentwürfe. Die finale Dokumentation liegt immer in der fachlichen Verantwortung der Therapeut:innen. Auch die berufliche Schweigepflicht wird bei VIA technisch und vertraglich gewahrt.
Aktualisiert am: 22/05/2026
Danke!
