Wie ist die Gesetzeslage zum KI-Einsatz?
Der Einsatz von KI in der psychotherapeutischen Praxis ist möglich, aber nur unter sehr strengen Anforderungen.
Orientierung geben insbesondere die Praxisinformationen von KBV und BPtK. Für cloudbasierte KI-Systeme, die Gesundheitsdaten verarbeiten, ist § 393 SGB V zentral: Die Sicherheit des eingesetzten Cloud-Dienstes bzw. Software-Anbieters muss nachgewiesen sein. Maßgeblich ist dafür insbesondere ein aktuelles BSI C5-Testat. Zusätzlich gelten die Anforderungen der DSGVO.
Auch die therapeutische Schweigepflicht muss gewahrt werden. VIA bildet dies vertraglich ab und weist die technische und organisatorische Sicherheit zusätzlich über das BSI C5-Testat und ISO27001:2022-Zertifizierung nach.
Für den hier beschriebenen Einsatz ist außerdem entscheidend, dass KI nur unterstützend eingesetzt wird. Therapeutische Entscheidungen, Diagnosen sowie die finale Dokumentation und Berichterstellung bleiben bei den Therapeut:innen.
VIA ist genau dafür konzipiert: Als untergeordnete Assistenz unterstützt die KI bei der Dokumentation und Berichterstellung, trifft aber keine therapeutischen Entscheidungen. Inhalte bleiben Entwürfe und werden von Therapeut:innen geprüft und freigegeben. Über das Zitat-Feature kann nachvollzogen werden, auf welche Gesprächsstellen sich einzelne Formulierungen beziehen, um die Qualitätssicherung zu unterstützen.
Zur EU-KI-Verordnung: VIA ist kein Hochrisiko-KI-System im Sinne der Verordnung, da es keine Diagnosen oder Therapieentscheidungen trifft, sondern ausschließlich Entwürfe zur Dokumentation erstellt. Die Einführung in VIA (Webinar und Guide) unterstützt Sie dabei, der Anforderung an KI-Kompetenz nachzukommen. Eine Konformitätserklärung finden Sie im Sicherheitszentrum: https://sicherheit.via-health.de/
Weiterführend: KBV-Praxisleitfaden https://www\.kbv.de/documents/infothek/publikationen/praxiswissen/praxiswissen-ki.pdf und BPtK-Praxisinformation https://www\.bptk.de/neuigkeiten/neue-praxis-info-der-bptk-administrative-ki-in-ihrer-praxis/
Aktualisiert am: 05/10/2026
