Wie ist die Gesetzeslage zum KI-Einsatz?
Der Einsatz von KI in der psychotherapeutischen Praxis ist möglich, aber nur unter sehr strengen Anforderungen.
Orientierung geben insbesondere die Praxisinformationen von KBV und BPtK. Für cloudbasierte KI-Systeme, die Gesundheitsdaten verarbeiten, ist § 393 SGB V zentral: Die Sicherheit des eingesetzten Cloud-Dienstes bzw. Software-Anbieters muss nachgewiesen sein. Maßgeblich ist dafür insbesondere ein aktuelles BSI C5-Testat. Zusätzlich gelten die Anforderungen der DSGVO.
Auch die therapeutische Schweigepflicht muss gewahrt werden. VIA bildet dies vertraglich ab und weist die technische und organisatorische Sicherheit zusätzlich über das BSI C5-Testat und ISO27001:2022-Zertifizierung nach.
Für den hier beschriebenen Einsatz ist außerdem entscheidend, dass KI nur unterstützend eingesetzt wird. Therapeutische Entscheidungen, Diagnosen sowie die finale Dokumentation und Berichterstellung bleiben bei den Therapeut:innen.
VIA ist genau dafür konzipiert: Als untergeordnete Assistenz unterstützt die KI bei der Dokumentation und Berichterstellung, trifft aber keine therapeutischen Entscheidungen. Inhalte bleiben Entwürfe und werden von Therapeut:innen geprüft und freigegeben. Über das Zitat-Feature kann nachvollzogen werden, auf welche Gesprächsstellen sich einzelne Formulierungen beziehen, um die Qualitätssicherung zu unterstützen.
Aktualisiert am: 22/05/2026
Danke!
