Muss ich als Therapeut:in KI-generierte Inhalte in der Patientenakte kennzeichnen?
Nein. VIA erstellt zunächst einen Arbeitsentwurf, zum Beispiel ein Sitzungsprotokoll oder einen Bericht. Diesen Entwurf prüfen Sie als Therapeut:in, korrigieren ihn bei Bedarf und geben ihn bewusst frei, indem Sie ihn exportieren oder in Ihre Dokumentation übernehmen.
Erst dadurch wird der Inhalt Teil Ihrer Patientenakte. Die finale Dokumentation liegt damit in Ihrer redaktionellen und fachlichen Verantwortung. VIA trifft keine therapeutischen Entscheidungen und ersetzt nicht Ihre Prüfung.
Aktualisiert am: 22/05/2026
Danke!
