Artikel über: Datenschutz & Sicherheit

Muss ich als Therapeut:in KI-generierte Inhalte in der Patientenakte kennzeichnen?

Nein. VIA erstellt zunächst einen Arbeitsentwurf, zum Beispiel ein Sitzungsprotokoll oder einen Bericht. Diesen Entwurf prüfen Sie als Therapeut:in, korrigieren ihn bei Bedarf und geben ihn bewusst frei, indem Sie ihn exportieren oder in Ihre Dokumentation übernehmen. Erst dadurch wird der Inhalt Teil Ihrer Patientenakte.


Weder die Dokumentationspflicht (§ 630f BGB, § 9 der Berufsordnungen der Psychotherapeutenkammern) noch die EU-KI-Verordnung sehen für so geprüfte und verantwortete Inhalte eine Kennzeichnungspflicht vor. Entscheidend ist die inhaltliche Richtigkeit und Vollständigkeit Ihrer Dokumentation, für die Sie verantwortlich bleiben. VIA trifft keine therapeutischen Entscheidungen und ersetzt nicht Ihre Prüfung; die Belege in den Notizen unterstützen Sie dabei.


Unabhängig davon bleibt die Aufklärung Ihrer Patient:innen über den Einsatz von KI wichtig. Die passenden Vorlagen (Einwilligungserklärung, Hand-out, Datenschutzinformationen) finden Sie im Guide. Mehr dazu: https://www\.via-health.de/blog-post-eu-ki-verordnung

Aktualisiert am: 05/10/2026